Wichtiger Vertragshinweis zur Künstlersozialkasse!
Seit dem Januar 2015 wird von den Rententrägern im Rahmen der vierjährigen Betriebsprüfung auch die ordnungsgemäße Abgabe für künstlerische Dienstleistungen kontrolliert. Davon ist jeder Unternehmer betroffen, der Künstler, Publizisten, Webdesigner, Werbefotografen, Werbefachleute beauftragt. Die Abgaben für die Künstlersozialkasse sind nicht, wie sonst üblich, vom Auftragnehmer (z. B. Webdesigner) zu entrichten, sondern vom Auftraggeber!
Die Künstlersozialabgabe entfällt, wenn Sie eine Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt), KG, GmbH, Ltd. oder AG beauftragen.
Ein weiterer Vorteil, um mit uns von der ProjectPartner Kleeschulte GmbH zusammenzuarbeiten. Sie ersparen sich den bürokratischen Aufwand und sind nicht verpflichtet Abgaben zu leisten!
Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.kuenstlersozialkasse.de