Am Freitag, 13. Juni 2014 trat das neue Verbraucherschutzrecht in Kraft. Alle Betreiber von Onlineshops bzw. Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen im Internet anbieten, sollten inzwischen ihre Internetseiten angepasst haben. Haben Sie das noch nicht, dann jetzt Schnellsten die neue Widerrufsbelehrung verwenden. Dies ist erforderlich, da der Gesetzgeber keine Übergangsfrist vorgesehen hat.
So könnten Abmahnungen und Kosten für die betroffenen Plattformen drohen. Also Widerrufsbelehrung überprüfen, um der Belehrungspflicht gegenüber Verbrauchern gerecht zu werden.

Link zu e-recht24.de, um weitere Tipp zu erhalten.

Link zum Ratgeber Verbraucherschutz kompakt