BFSG kommt: Was Unternehmen jetzt beachten sollten

Ab Juni 2025 wird Barrierefreiheit zur Pflicht. Wir zeigen, wer betroffen ist und was jetzt zu tun ist.

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1,9 Min. LesezeitVeröffentlicht am: 6 Mai, 2025Kategorien: Allgemein, NEWS, Spezial0 Kommentare on BFSG kommt: Was Unternehmen jetzt beachten solltenVon

Was ist das BFSG überhaupt?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und bringt eine wichtige Veränderung für viele Unternehmen. Ziel ist es, digitale Angebote wie Websites, Onlineshops und mobile Anwendungen so zu gestalten, dass sie auch für Menschen mit Einschränkungen uneingeschränkt nutzbar sind.

Das Gesetz basiert auf einer EU-Richtlinie und soll die digitale Teilhabe für alle stärken. Was das konkret bedeutet: Inhalte müssen zum Beispiel auch per Tastatur bedienbar sein, Texte gut lesbar, Kontraste ausreichend stark und Funktionen verständlich aufgebaut.

Wen betrifft das BFSG?

Das BFSG gilt für Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Etwa Websites, Online-Shops, Apps oder Buchungsportale. Verpflichtend wird es, wenn mindestens 10 Mitarbeitende beschäftigt sind oder der Jahresumsatz über 2 Millionen Euro liegt.

Kleinstunternehmen sind ausgenommen, sofern sie ausschließlich Dienstleistungen anbieten und unter diesen Schwellenwerten bleiben. Wer jedoch Produkte herstellt, importiert oder verkauft, ist unabhängig von der Größe betroffen.

Wichtig: Das Gesetz gilt nur für B2C-Angebote. Reine B2B-Plattformen fallen nicht unter das BFSG, solange sie klar erkennbar nur an Geschäftskunden gerichtet sind.

Bin ich betroffen? Ein kleiner Selbsttest

Frage 1 von 5:
Gibt es eine Website, einen Online-Shop oder eine App für Kundinnen und Kunden?

Was muss bei einer barrierefreien Website beachtet werden?

Barrierefreiheit ist kein festes Plugin, das sich mit einem Klick aktivieren lässt. Sie umfasst viele kleine Details, die gemeinsam dafür sorgen, dass eine Website für möglichst viele Menschen nutzbar wird.

Das beginnt bei ausreichenden Farbkontrasten, geht über saubere Überschriftenstrukturen und Alt-Texte für Bilder bis hin zur Bedienbarkeit per Tastatur oder Sprachsteuerung. Auch PDF-Dokumente und Formulare müssen berücksichtigt werden.

Barrierefreiheit umsetzen? Wir übernehmen das!

Bei ProjectPartner geht es nicht nur darum, Probleme aufzuzeigen. Wir lösen sie auch. Wer wissen möchte, ob die eigene Website betroffen ist, bekommt von uns eine klare Einschätzung. Und wenn Maßnahmen nötig sind, übernehmen wir die Umsetzung, von der ersten Prüfung bis zur fertigen, barrierefreien Website. Unsere Erfahrung aus vielen Webprojekten hilft dabei, den Aufwand realistisch einzuschätzen und gezielt vorzugehen.

Jetzt prüfen und vorbereitet sein

Oft reicht ein kurzer Check, um zu wissen, ob Handlungsbedarf besteht. Und wenn etwas zu tun ist, übernehmen wir das, unkompliziert und verlässlich. Der Juni kommt schnell. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um vorbereitet zu sein. Einfach melden und gemeinsam starten.

Folgende Aussagen treffen auf unser Unternehmen zu:
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